Unfallschaden? O weh, nicht schuld?

Direkt zum ErnstOttoReh! Der Hilft – Versprochen.

Danke, dass Sie meine Seite besuchen.
Sie hatten einen Unfallschaden und sind nicht schuld? Dann sind Sie bei mir gut aufgehoben (oder auf der richtigen Seite). Ich begutachte unabhängig Ihr Fahrzeug und beziffere die Schadenhöhe und die Wertminderung, d.h. Ihre Ansprüche an die Versicherung. Ich helfe Ihnen, die Schadenabwicklung so zu steuern, dass Sie am Ende der Gewinner und rundum zufrieden sind.

 

Selbstverständlich komme ich auch zu Ihnen nach Hause. Für Ihren Unfallschaden ist mir kein Weg zu weit.

 

 Ich selbst bin von der IHK Siegen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden- und Bewertung.  Ich habe langjährige Erfahrung bei der Abwicklung rund um den Kfz-Schaden, egal ob Pkw, Lkw oder Motorrad.

 

Auch wenn Sie nur Fragen haben sollten, berate ich Sie gern und nehme mir Zeit für Ihr Anliegen.
Wählen Sie meine Nummer und ich helfe gern. Sie werden sehen, ich halte mein Versprechen.

Termin vereinbaren unter

0160 5567181

Unser Service für Sie

  • Gutachten für Kfz-Unfallschäden
  • Kfz-Schätzungen
  • Kostenvoranschläge
  • Technische Untersuchungen
  • Messung der Lackschichtdicke
  • Beratung rund um den Unfallschaden
  • Oldtimer-/Youngtimer-Bewertungen
  • Forensische Gutachten
  • 100% Gutachten

Wir beraten Sie gerne persönlich.

Rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen Termin!

Nicht verschuldeter Kfz-Unfall

Bleiben Sie Herr des Geschehens und lassen Sie sich professionell unterstützen.
Das ist für Sie kostenlos.

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Versicherungen wollen den Schaden steuern und die Schadenabwicklung selbst in die Hand nehmen,

  • wollen eigene Sachverständige einschalten,
  • wollen, dass Ihr Fahrzeug in einer Versicherungspartnerwerkstatt repariert wird,
  • wollen oft berechtigte Ansprüche kürzen und den Schaden klein halten.

 

Sie hingegen haben das Recht,

  • einen Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung zu beauftragen, auch wenn die Versicherung schon einen Sachverständigen beauftragt hat oder einen beauftragen will,
  • die Werkstatt zu bestimmen, die Ihr Fahrzeug reparieren soll,
  • zu bestimmen, ob Sie eine Reparatur an Ihrem Fahrzeug durchführen lassen oder ob Sie den entstandenen Schaden nach Gutachten abrechnen wollen,
  • einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung zu beauftragen,
  • auf eine Wertminderung, falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind,
  • auch im Falle eines Totalschadens Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z. B. wenn die Reparaturkosten nicht höher sind, als der Wiederbeschaffungswert plus 30 %
  • ein Ersatzfahrzeug, welches Sie für Ihr total beschädigtes Fahrzeug anschaffen wollen, durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Kontakt

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Was ist die Summe aus 5 und 6?